@BMWSB_Bund 8/10: das versteh ich jetzt nicht. Das WäPlG kann doch nicht die Festlegung des Wärmeplans pro Kommune enthalten, aber so steht es hier. Ich würde erwarten, dass das G regelt, bis wann eine kommune einen WäPl aufstellt und was darin enthalten sein muss. Eigentlich wäre das auch ein geeigneter Ort, wo die Versorgung mit grünem Wasserstoff oder Biogas dokumentiert werden sollte, natürlich nur, wenn ein Versorger eine garantierte Lieferzusage (mit Starttermin, für min.20 Jahre) abgibt.