In der Diskussion ob und wie hoch Klima-Aktivist*innen bei Gesetzesübertretungen zu bestrafen sind, vermisse ich immer den Punkt, ob und wie hoch eigentlich Politiker*innen zu bestrafen sein sollten, die wiederholt und wissentlich gegen das Klima-Urteil des BVerfG vom 29.04.2021 verstoßen.

@ennopark

.oO( Es ist zum ≎ꆢⵚꎤⵔꏣꑟꢠⵒ⏻ⳖꟉ!)

@ennopark guter Punkt. Die sind nicht bestraft auch nach Korruptionaffären... tja.
@ennopark Rules for thee and not for me.
Manche sind halt einfach gleicher als andere /s
@ennopark Gibt es im Klimaschutzgesetz einen (Straf)tatbestand der das regelt? Nein.
Bei kleben auf der Straße gibt es viele beschriebene Tatbestände, die dann auch greifen.
@ennopark Mich erinnert das Gebaren doch sehr an Schauprozesse .Kennt man aus der Geschichte und China . Es ist einfach erbärmlich .

@ennopark

#Politik
#Verantwortung
#NichtstunIstAuchEineHandlung

Ich wäre dafür, dass gewisse PolitikerInnen unterschreiben müssen: "Ja, ich bin dagegen, die globale Erwärmung zu bekämpfen. Und ja, mir ist Biodiversität egal."

Man darf das sein, müsste es aber öffentlich kundtun, und wird dann zur Verantwortung gezogen werden können. (Weil es auch gegen internationale Konventionen verstösst und den Generationenvertrag mit Füssen tritt.)

@ennopark Genau das ist der Punkt. Und nach den strafrechtlichen Verurteilungen gewaltfreien friedlichen Protests der #LetzteGeneration stellt sich jetzt die Frage: Welchen verfassungsmäßigen Wert in Bezug auf den Schutz des „Streikenden Individuums“, hat das Klima-Urteil des BVerfG vom 29.04.2021, wenn die Bundesländer nun diese überzogenen Urteille aussprechen können?
@ennopark im Prinzip gibt es ja Strafen für Nichthandeln: bei unterlassener Hilfeleistung. Mir ist nur nicht ganz klar, ob sich das leicht auf Klimainaktivistïnnen übertragen lässt.
@ennopark
Sehr treffend geschrieben.
Dito.
Jerome