Aufgrund des Urteils gegen den DNS-Betreiber fände ich eine Kollektiveabschaltung aller DNS Server für angebracht.
Einfach um die Funktionsweise zu klären.

So 6-8 Stunden wären nett. Dann kann man ja langsam die Server wieder hochfahren!

Und Google als Vorreiter!

Und vor lauter Aufregung über dieses Beispiel menschlicher Unvernunft habe ich glatt wieder die # vergessen! 🤦🏼‍♂️

#dns0eu #quad9 #hirn #vernunft #digitalisierung

@1bit In der Zeit könnte man dann auf allen DNS-Servern #Sony ausfiltern: Die haben schließlich so viele Mediendateien, da weiß man ja nie, ob die alle koscher sind und man nicht wieder "Täter" wird ...
Wobei: Sony weltweit filtern wäre generell ein starkes Zeichen!

@Jochen_Jansen

Genau, oder jede beraubte Bank verklagt den Saat wegen beihilfe, denn der Staat hat ja die Autobahn gebaut und in betrieb gehalten, auf der die Räuber kamen und gingen!

Total absurd das ganze ...

#dns #quad9dns #quad9 #digitalisierung

@1bit Die Sache, dass DNS-Betreiber kein Haftungsprivileg haben sollen, ist zwar sehr seltsam, zu demonstrieren, wie wichtig DNS für die Vermittlung von Inhalten ist, hilft auch nicht: Das EU-Recht (Art. 8 Abs. 3 Infosoc-Richtlinie) sieht vor, dass Rechteinhaber gegenüber Vermittlern einen Unterlassungsanspruch haben. (In Deutschland ist das durch die Störerhaftung umgesetzt.)

Das Resultat des Falls war nicht überraschend, nur die Begründung. Die Rechteverwerter haben *schon lange* gewonnen.

@sqrt2 @1bit DNS ist aber ja kein Vermittler rechtswidriger Inhalte. DNS ist Vermittler von IP Adressen, hinter denen u.U. AUCH rechtswidrige Inhalte stehen. Mit der gleichen Logik kannst du Backbone-Betreiber oder Serversoftware Hersteller oder Browserhersteller verklagen.
@sqrt2 @1bit was ich damit sagen will, die im Gesetz vorgeschriebene Verhältnismäßigkeit ist hier in meinen Augen halt klar nicht gegeben, weil im Prozess der Adressauflösung die Rechtsverletzung ja noch gar nicht begangen wurde.
@DJGummikuh @1bit Ob reine DNS-Dienste als Vermittler gelten, ist die entscheidende Frage. Noch einmal: zu demonstrieren, dass am Handy nichts mehr vermittelt wird, wenn DNS-Dienste wie Google (8.8.8.8) abschalten, ist da dem Argument, dass es sich nicht um Vermittler handelt, nicht sehr zuträglich.
@sqrt2 @1bit ne das ist ein Kartoffelargument. Wenn du dem Handybesitzer alle Ladekabel klaust so dass der Akku leerläuft wird auch nichts mehr vermittelt. DNS vermittelt den Zugriff auf einen SERVER, nicht auf einen INHALT
@sqrt2 @1bit unabhängig davon stehe ich auch einer DNS Abschaltung skeptisch gegenüber, ich glaube nicht, dass es was BRINGT - aber als Argument für die Gegenseite sehe ich es halt auch nicht
@DJGummikuh @1bit DNS vermittelt den Zugriff auf einen Server mit Inhalt, und Sony hat Quad9 natürlich darüber informiert, was die Inhalte des Servers sind, dessen IP-Adressen sie da auflösen.
@DJGummikuh @1bit Der durchjudizierte Unterlassungsanspruch gegenüber ISPs (EuGH UPC Telekabel) stellt übrigens darauf ab, dass der *Zugang* zu einer Website ermöglicht wird, nicht dass die Inhalte übertragen werden.
@sqrt2
Ich sag doch: *ABSCHALTEN!*
@1bit Ich fürchte halt die Faxgeräte der betreffenden Richter wären davon nicht betroffen, die würden also nix merken.