Auf in die nächste Runde! Morgen verhandelt das LG Leipzig das Hauptsacheverfahren von Sony Music Germany gegen @[email protected]. Die Streitfrage: Können DNS-Resolver für #Urheberrechtsverletzungen auf Webseiten verantwortlich gemacht werden, die Nutzer*innen mittels des Resolvers aufrufen? Sony ist der Auffassung, dass #Quad9 nicht nur der #Störerhaftung unterliegt, sondern direkt für #Urheberrechtsverletzungen verantwortlich ist. #SonyMusic will erwirken, dass der Dienst #Netzsperren einrichtet.