"Der Senat hat die Entscheidung über die einstweilige Anordnung gemäß § 32 Absatz 5 Satz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) ohne Begründung bekanntgegeben. Diese wird den Beteiligten gesondert übermittelt." #Berlinwahl
#BVerfG Erfolgloser Eilantrag gegen die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus http://www.bverfg.de/DE/bvg23-013