"Der Senat hat die Entscheidung über die einstweilige Anordnung gemäß § 32 Absatz 5 Satz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) ohne Begründung bekanntgegeben. Diese wird den Beteiligten gesondert übermittelt." #Berlinwahl

RT @[email protected]

#BVerfG Erfolgloser Eilantrag gegen die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus http://www.bverfg.de/DE/bvg23-013

🐦🔗: https://twitter.com/BVerfG/status/1620338673878466560

Bundesverfassungsgericht - Presse - Erfolgloser Eilantrag gegen die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus

Immerhin ist aber eines klar, am 12. Februar entscheiden die Berliner*innen, wie es weitergeht in ihrer Stadt. #berlinwahl