🆕 Pressemitteilung #ParentsForFuture
Hände weg von #Lützerath! Parents for Future Germany fordert die Landesregierung NRW und RWE auf, alle Maßnahmen zur Räumung auszusetzen!
Thread 🧵 #LütziBleibt #EndCoal #EndFossilFuels
1/ #moa
🆕 Pressemitteilung #ParentsForFuture
Hände weg von #Lützerath! Parents for Future Germany fordert die Landesregierung NRW und RWE auf, alle Maßnahmen zur Räumung auszusetzen!
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1/ #moa
Dass Kinder in Deutschland keine Lobby haben und ihre Gesundheit sowie Freiheit weit weniger geschützt werden als die Interessen großer, zukunftsraubender Unternehmen, ist spätestens in der Corona-Pandemie deutlich geworden.
2/ #moa
Diese Missachtung der Bedürfnisse der jungen und kommenden Generationen setzt sich in der zerstörerischen Nicht-Klimapolitik in NRW und bundesweit fort.
3/ #moa
So, wie auf Bundesebene die schützenden "Freiheitsrechte" der jungen Generation verletzt werden (BVerfG, 24.04.2021) und die Politik bis heute keine ausreichenden Maßnahmen eingeleitet hat, diesen Missstand zu beheben, [...]
4/ #moa
[...] so lässt es die NRW-Landesregierung zu, dass RWE bis 2030 Zugriff auf weitere 280 Mio. Tonnen Braunkohle erhält, die unter Lützerath liegen.
5/ #moa
Die Verbrennung dieser Kohlemenge macht die Einhaltung des Pariser Übereinkommens zum Schutz des Klimas von 2015 für Deutschland unmöglich.
Auch der vorgezogene Kohleausstieg auf 2030 ändert daran nichts.
6/ #moa
Und während seit heute, 02.01.2023, die Polizei in Lützerath beginnt, für RWE den Weg zur Kohle freizuräumen, steht der gesamte Prozess juristisch auf wackeligen Füßen.
7/ #moa
Die auf Zahlen von RWE fußenden Gutachten der NRW-Landesregierung, die die Verstromung der Kohle für die Versorgungssicherheit bestätigen, wurden unter enormem Zeitdruck erstellt und können getrost als Gefälligkeitsgutachten bezeichnet werden.
8/ #moa
Zudem haben Verfassungsrechtler*innen kürzlich bezweifelt, dass der Paragraph 48 des Kohleausstiegssgesetzes verfassungskonform ist - der Paragraph, in dem Garzweiler als "energiepolitisch und ernergiewirtschaftlich notwendig" festgestellt wurde [...]
9/ #moa
[...] und auf den sich nun die Allgemeinverfügung des Kreises Heinsberg zur Räumung Lützeraths stützt.
10/ #moa
Der Einfluss des Energieriesen RWE scheint nahezu unbegrenzt - da werden konzern-freundliche Paragraphen in Bundesgesetze geschrieben und grüne Minister*innen geben massenhaften Kohleabbau frei.
11/ #moa
Als Parents for Future Germany verurteilen wir die juristischen Winkelzüge, die gewaltsame Räumung Lützeraths und - zu allererst - die gewissenlose Zerstörung der Freiheit und Gesundheit unserer Kinder und Enkel*innen.
12/ #moa
Als Eltern haben wir die Pflicht, für unsere Kinder zu sorgen. Wir kommen unserer Verantwortung nach und fordern im Namen unserer Kinder den sofortigen Stopp der Räumung Lützeraths.
13/ #moa
Im Tagebau Garzweiler II ist auch ohne die Zerstörung des Dorfes genug förderbare Kohle vorhanden, um die aktuelle Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Gleichzeitig muss deutschlandweit der Ausbau Erneuerbarer Energien massiv vorangetrieben werden.
14/ #moa
Wir appellieren an Mona Neubaur (Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, NRW) und Markus Krebber (Vorstandsvorsitzender RWE), zum Schutz der Kinder in aller Welt, Lützerath zu erhalten und die Kohle unter dem Dorf im Boden zu lassen.
15/ #moa
Wussten Sie schon? Sie als Journalist*innen können Ihren Teil zum Klimaschutz beitragen und ein Teil von #CoveringClimate @CoveringClimate werden.
Geben Sie dem Klimaschutz die mediale Aufmerksamkeit, die er verdient!
▶️ http://coveringclimatenow.org
17/ #moa
Hände weg von #Lützerath!
Die komplette Pressemitteilung gibt's hier
▶️ https://koelle4future.de/blog/2023/01/02/haende-weg-von-luetzerath/
#LütziBleibt #LützerathBleibt #ParentsForFuture
@AlleDoerfer @LuetziBleibt
18/ @KoelleForFuture #moa
@parents4future @AlleDoerfer @LuetziBleibt @KoelleForFuture
Ach Herr Je,
das L wurde wohl schon weggebaggert?! 😉
Die Folge sind Gefälligkeitsräumungen im Hambi wie #Lützerath
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Das Klimaschutzgesetz verpflichtet dazu, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % gegenüber 1990 zu mindern und legt durch sektorenbezogene Jahresemissionsmengen die bis dahin geltenden Reduktionspfade fest (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2). Zwar kann nicht festgestellt werden, dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat. Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind. Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Zu dem danach gebotenen rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität reichen die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht aus. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.
Liebes kleines Lützerath, nicht weit von deinem Weiler komm ich her.
Jetzt kommt bald der Bagger, du in den Meiler.
Und wir bleiben ratlos, mon cher.