LG Köln verbietet im Eilverfahren per Einstweiliger Verfügung bis auf Weiteres den Produktvertrieb der #SteffenHenssler-Marke "GARTEN GLÜCK" wegen Verwechslungsgefahr mit den lange eingeführten Produkten der Antragstellerin "True Fruits".
Nachgeahmte Produkte unter #Verwechslungsgefahr anzubieten / in der Darstellung eine Verwechslung zu verursachen, ist gemäß §§ 4,5 #UWG unlauter. https://www.businessinsider.de/wirtschaft/smoothie-streit-true-fruits-geht-gerichtlich-gegen-tv-koch-steffen-henssler-vor-sein-konkurrenzprodukt-sei-zu-aehnlich/
Wie kann man Unfälle bei der Produkteinführung vermeiden?
https://www.anwalt.de/rechtstipps/haeufige-fehler-bei-der-produkteinfuehrung-206549.html
Smoothie-Streit: True Fruits geht gerichtlich gegen „Hensslers Gartenglück“ von TV-Koch Steffen Henssler vor – sein Konkurrenzprodukt sei zu ähnlich

Der neue Smoothie des Fernseh-Kochs Steffen Hensslers darf bis auf Weiteres nicht verkauft werden. True Fruits beklagt zu große Ähnlichkeit.

Business Insider
true fruits GmbH

Wir sind true fruits, der geilste Smoothie-Hersteller der Welt! Wir produzieren Smoothies mit Suchtpotenzial und scharfe Ingwer Shots ganz ohne Schnick-Schnack.

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