Jura-Frage, gerne boosten:

Wenn ich in meiner Freizeit Software entwickle ohne auf Ressourcen meines Arbeitgebers zurückzugreifen und in einem arbeitsfernen Kontext, gibt es in Deutschland dann ein Gesetz, dass mir das geistige Eigentum an dieser Software sichert? Oder darf mein Arbeitgeber die Software beanspruchen? Eigentumsrechte a priori bei mir wäre Voraussetzung für Beteiligung an #OpenSource Projekten, richtig?

#FOSS #Software #dev #jura #recht #Copyright #legal #IntellectualProperty

@grob da gibt es keine Probleme solange kein Code per copy and paste in irgendeine Richtung wandert…
@vPierre So einfach ist das leider nicht. Nicht mal an Unis.
@grob dann anders: Urheberrechte sind in diesem Kand und EU nicht übertragbar wie im angloamerikanischen Raum. Es werden bei einem Arbeitsverhältnis lediglich implizit oder explizit Nutzungsrechte eingeräumt. Darüberhinaus gehen dann noch Rechte vor wenn die Fa/MA Open Source weiterbearbeitet.. sprich Dienstrecht bricht keine OSS Lizenz. Ich freue mich auf einen Hinweis wenn Mann das arbeitsrechtlich nicht geregelt hat, wie den bei meinem privaten Projekt Nutzungsrechte auf den