Jura-Frage, gerne boosten:

Wenn ich in meiner Freizeit Software entwickle ohne auf Ressourcen meines Arbeitgebers zurückzugreifen und in einem arbeitsfernen Kontext, gibt es in Deutschland dann ein Gesetz, dass mir das geistige Eigentum an dieser Software sichert? Oder darf mein Arbeitgeber die Software beanspruchen? Eigentumsrechte a priori bei mir wäre Voraussetzung für Beteiligung an #OpenSource Projekten, richtig?

#FOSS #Software #dev #jura #recht #Copyright #legal #IntellectualProperty

Darf ich dich @malteengeler dazu mal anpingen? Du bist der einzige Legale, den ich hier kenne, und hast vielleicht die passende Bubble. Ich hab schon ins Arbeitnehmererfindungsgesetz geschaut, aber trau mir eher keine Bewertung zu.
@grob bin kein Jurist. Ich kenne aber kein Gesetz, welches das tun würde. Ich würde behaupten, dass eine solche Regelung teil des Arbeitsvertrags sein müsste.
@sven Teil des Arbeitsvertrags ist leider häufig "alles meins" seitens des Arbeitgebers. In manchen US-Bundesstaaten gibt es soweit ich weiß Gesetze, die das ungültig machen. Daher hatte ich gehofft, auch hier. Wo sind in Deutschland die Grenzen solcher Knebelverträge? Darf ich einen Roman schreiben der mir gehört?

@grob okay, verstehe.

Im Zweifelsfall würde ich mir das "Okay" vom Vorgesetzten oder der Personalabteilung geben lassen. Die beste Lösung sicher die, in der dir dein Arbeitgeber das explizit gestattet. Auf eine Auseinandersetzung würde ich persönlich es sowieso nicht ankommen lassen.

@sven Das ist auf jeden Fall der Plan. Hat mich nur interessiert, ob das gesetzlich ok ist. Find ich nämlich ziemlich krass. War auch schon an der Uni so.
@grob da gibt es keine Probleme solange kein Code per copy and paste in irgendeine Richtung wandert…
@vPierre So einfach ist das leider nicht. Nicht mal an Unis.
@grob dann anders: Urheberrechte sind in diesem Kand und EU nicht übertragbar wie im angloamerikanischen Raum. Es werden bei einem Arbeitsverhältnis lediglich implizit oder explizit Nutzungsrechte eingeräumt. Darüberhinaus gehen dann noch Rechte vor wenn die Fa/MA Open Source weiterbearbeitet.. sprich Dienstrecht bricht keine OSS Lizenz. Ich freue mich auf einen Hinweis wenn Mann das arbeitsrechtlich nicht geregelt hat, wie den bei meinem privaten Projekt Nutzungsrechte auf den
@grob den Dirndthern überträgt. Dann wäre Linux nicht frei …