Heute reden die Verkehrsminister*innen u.a. über Tempolimits – ein heiß umkämpftes Thema, gegen das sich Volker Wissing schon lange wehrt. Zuletzt behauptete er, es gäbe nicht genug Verkehrsschilder 🤪 Doch was weiß das Bundesministerium für Digitales und Verkehr? 🧵
Wenn sich Wissing die fehlenden Schilder nicht nur ausgedacht hat, müsste es ja Dokumente dazu geben. Also haben wir beim Ministerium nachgefragt, was dazu bekannt ist.
https://fragdenstaat.de/a/245597/
Mehrbedarf an Verkehrsschildern

Alle Dokumente, Notizen und Interne Kommunikation die den Mehrbedarf an Verkehrsschildern bei Einführung eines Tempolimits betreffen.

Heute kam dann die Antwort:
Im Ministerium weiß man nichts von Schildern, die zur Einführung eines Tempolimits fehlen. Keine Tempolimitschilder, keine Akten und nicht mal einen Andreas Scheuer, auf den man es schieben könnte… Was für Zustände 🤪 https://fragdenstaat.de/dokumente/153168/
Bescheid

FragDenStaat
@zerforschung ich verstehe das eh nicht, wäre es nicht z. B. ein Anfang, alle Schilder abzumontieren, die die Geschwindigkeitsbeschränkung aufheben? Dann hatten wir ja faktisch nahezu überall ein wirksames Tempolimit.
@silentinflames @zerforschung naja, wenn man das Limit per Verordnung bei 130 ansetzen würde, müsste man ja einfach nur alle Schilder abmontieren, die ein höheres Limit haben (gibt's sowas überhaupt?) und gut ist. Freigegeben würde dann halt 130 bedeuten, funktioniert auf Landstraßen mit 100 ja auch.
@Dave @silentinflames @zerforschung es gibt keine Begrenzung über 130km/h! 130 ist Richtgeschwindigkeit auf AB wenn unbegrenzt ist. Und was unbegrenzt ist wird per Gesetz definiert.
@vaulentz @silentinflames @zerforschung
Ah, danke. Wäre ja zumindest von der Logik her möglich, auf BA ein Limit anzuordnen, das über den 130 liegt, aber so ist ja noch einfacher.
Kleiner Schönheitsfehler: ich bin mir ziemlich sicher, das unbegrenzt per Verordnung und nicht per Gesetz definiert ist
@Dave @silentinflames @zerforschung es müsste noch nicht mal über 130 liegen, es dürfte genau bei 130 liegen ohne, dass es weitere Konsequenzen hätte, also alle Schilder würden unverändert weiter gelten. Das mit der Verordnung ist richtig, aber bin mir nicht sicher ob es für eine Änderung eine Gesetzgebung braucht oder nur eine Verwaltungsentscheidung.

@vaulentz @silentinflames
Sorry, Missverständnis: ich meinte, es wäre theoretisch möglich, ein Schild aufzuhängen, das ein Limit über 130 festlegt. Da es das nicht gibt, umso besser.

Das mit der Verordnung ist so eine Sache. Die StVO ist zwar eine Verordnung, bedarf aber der Zustimmung mindestens des Bundesrates, Bundestag weiß ich gerade nicht...

@Dave @silentinflames klar, aufstellen könnte man ein Schild, aber das ist gedanklich schon die Falle weil es nicht nötig ist. Im Ausland ist das Zeichen für „Begrenzung aufgehoben“ auch nicht unbegrenzt. Also totale Nebelkerze der #fdp. Für ein Tempolimit von 130 braucht es nur ein bisschen Papier und Wille, aber kein einziges Schild.
@vaulentz @silentinflames wir denken verschieden und reden aneinander vorbei, leider.
Aber wir meinen das Gleiche, ich bin auch der Auffassung, dass es zur Einführung eines allgemeinen Tempolimits von 130 auf der Autobahn keiner neuen Schilder bedarf.
(Abgesehen vielleicht von den Info-Tafeln an den Grenzübergängen)