
IAA München: Zu Unrecht Präventivhaft gegen Aktivisten
Die von der Polizei beantragte Präventivhaft für Teilnehmer der Autobahn-Abseilaktion war laut mehreren Gerichtsentscheidungen unzulässig.
Süddeutsche Zeitung„Die von der Polizei beantragte Präventivhaft für Teilnehmer der Autobahn-Abseilaktion war laut mehreren Gerichtsentscheidungen unzulässig.
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Es sei schließlich nicht zu erwarten gewesen, dass diese IAA-Gegner nach Eingreifen der Polizei eine weitere Straftat oder Ordnungswidrigkeit "von erheblicher Gefahr für die Allgemeinheit" begehen würden, was laut Polizeiaufgabengesetz Voraussetzung für den Sicherheitsgewahrsam ist. Die Aktivisten hatten ihr Ziel ja bereits erreicht, die - 1/2