"Die Deutsche Bahn achtet grundgesetzliche Rechte und duldet so auch an den Bahnhöfen die Religionsausübung der Zeug:innen Jehovas, deren Verhalten in der Regel friedlich-passiver Natur ist. Die betroffenen Personen können sich auf die vom Grundgesetz in besonderer Weise geschützte Freiheit des religiösen Bekenntnisses (Art. 4 Abs. 2 GG) berufen."
Weltuntergang in der Bahnhofshalle
Sie sind nicht laut wie die Islamisten, die Ende April in Hamburg ein Kalifat für Deutschland und damit die Abschaffung der Demokratie forderten. Sie sind leise, sie klingeln an Haustüren, um über ihren Glauben zu reden. Und sie stehen mit ihrer Zeitschrift "Der Wachtturm" in Bahnhöfen, bieten einen "kostenlosen Bibelkurs" an und warten darauf, von Reisenden angesprochen zu werden, um mit diesen ins Gespräch zu kommen. Aber ist es in Ordnung, dass sie da so stehen dürfen - die Zeugen Jehovas?






