Wenn die Wahrheit zu laut wird

Symbolbild: der Klang des russischen Angriffskrieges

Berlin, die Stadt der Freiheit, wird erneut zum Schauplatz eines absurden Machtspiels. Der Aktivist Henry Lindemeier hat es gewagt, vor dem Russischen Haus mit einer JBL-Box den Klang eines ukrainischen Luftalarms abzuspielen. Das Ergebnis? Strafanzeige! Offenbar verträgt man im Russischen Haus keine laute Erinnerung an den brutalen Angriffskrieg gegen die Ukraine, den Russland führt.

Immer dieser Luftalarm

Drei Tage in Folge hat das Russische Haus die Polizei gerufen – nicht, weil Lindemeier zu laut gewesen wäre, sondern weil der Ton, den er abspielt, zu ehrlich ist. Der ukrainische Luftalarm, der z.B. in Kyjiw und Charkiw Leben retten soll, bringt in Berlin die russische Komfortzone ins Wanken. Die Begründung für die Anzeige:

  • „Kinder könnten verängstigt werden.“ Natürlich, ein Luftalarm aus einer tragbaren Box ist für russische Kinder hier in Berlin sicher traumatischer als die russischen Raketen, vor denen ukrainische Kinder fliehen müssen.
  • „Ein Alarm könnte nicht mehr ernst genommen werden.“ Gute Nachricht: Falls Berlin jemals wirklich auf einen Luftalarm wegen russischer Raketen zurückgreifen muss, dann kommt dieser nicht aus einer kleinen Soundbox, sondern aus Sirenen oder Smartphones. Und das könnte Kinder dann wirklich verängstigen.
  • Der wahre Grund

    Die Frage, die Lindemeier stellt, ist berechtigt: Warum jetzt? Warum plötzlich diese erneuten Polizeieinsätze, wo doch frühere Anzeigen wegen angeblicher Ruhestörung längst eingestellt wurden? Könnte es sein, dass das Problem nicht in der Lautstärke liegt, sondern in der Botschaft?

    Die Sirene ist keine Lärmbelästigung – sie ist ein Symbol. Sie ruft in Erinnerung, dass Russland einen brutalen Angriffskrieg führt, dass unzählige Menschen sterben, und dass Sirenen in der Ukraine keine Protestmittel, sondern überlebensnotwendig sind.

    Aber genau diese Botschaft passt nicht in die gepflegte Fassade des Russischen Hauses, wo man wohl lieber Tee und Propaganda serviert, als sich mit der Realität auseinanderzusetzen.

    Instrumentalisierung der Polizei

    Besonders bizarr ist die Rolle der Berliner Polizei in diesem Drama. Täglich wird sie von einem russischen Kulturhaus gerufen, um einen Mann mit einer Lautsprecherbox zur Räson zu bringen. Lindemeier fragt zurecht: Mit welchem Stundensatz kalkuliert man eigentlich diese Einsätze? Was kosten den Steuerzahler die ständigen Polizeieinsätze eigentlich, die durch das russische Haus verursacht werden?

    Die Beamten, freundlich und korrekt, bitten Lindemeier nun, den Alarm auf „Zimmerlautstärke“ zu stellen. Man könnte meinen, sie arbeiten an einem Kompromiss: Eine Wahrheit, die leise genug ist, um niemanden zu stören – vor allem nicht die Russen.

    Können Sie nicht einfach unauffällig protestieren?

    Henry Lindemeiers Protest zeigt: Es gibt für effektiven Protest wohl kaum einen besseren Ort als vor dem Russischen Haus, um ukrainische Luftalarme abzuspielen. Denn dort scheint man die Geräusche, die das russische Regime selbst in der Ukraine verursacht, nicht ertragen zu können.

    Und während die Berliner Polizei zum wiederholten Mal ausrücken muss, bleibt die eigentliche Frage unbeantwortet: Warum lässt man zu, dass ein kulturelles Propagandaorgan den Rechtsstaat instrumentalisiert, um Kritik zum Schweigen zu bringen?

    Die Wahrheit ist entwaffnend einfach: Es geht nicht um Kinder, nicht um Lärmschutz, nicht um Luftalarme. Es geht darum, die Realität eines rücksichtslos brutalen Angriffskrieges auszublenden, dessen unangenehmes Echo hier in Berlin viel zu laut zu hören ist.

    Eine rechtliche Einschätzung zum Thema finden Sie unten nach den Videos.

    https://twitter.com/peteralthaus/status/1597500734001405952?t=f3p5gwGm35BO3lSdJNhZ_g&s=19

    https://twitter.com/VassiliGolod/status/1862621360586911958?t=955OONNj6DK-2KFc5pw8ow&s=19

    https://twitter.com/HenryLindo123/status/1862293116562067931?t=O-ZLB7WO1SkhyXbTuVjQqQ&s=19

    https://twitter.com/RALupo/status/1860647435632087313?t=Lx-lYD8B9CYpNcw9ynVOxw&s=19

    https://twitter.com/lefthand_69/status/1862224366273995117?t=jv2YwQ97coMu83McU2qk_w&s=19

    https://www.youtube.com/watch?v=ypc8Pt2UDkw

    Wie ist die Angelegenheit rechtlich zu beurteilen? Hier ein Versuch:

    Die juristische Bewertung des beschriebenen Sachverhalts hängt von mehreren rechtlichen Aspekten ab. Im Folgenden analysiere ich die Situation im Hinblick auf deutsches Recht:

    1. Rechtliche Grundlage der Demonstration

    Herr Lindemeier übt sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) aus. Eine Demonstration bedarf grundsätzlich keiner Genehmigung, sondern lediglich einer Anzeige bei der zuständigen Behörde, wenn sie unter freiem Himmel stattfindet. Da Herr Lindemeier als Einzelperson agiert, könnte hier die rechtliche Abgrenzung zur „Versammlung“ strittig sein. Einzelaktionen werden rechtlich häufig anders bewertet, könnten aber durch Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) geschützt sein.

    2. Soundbox und Abspielen des Luftalarms

    Das Abspielen des ukrainischen Luftalarms ist als Teil des Protests zu werten und könnte unter die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) fallen, wenn es als künstlerische Ausdrucksform interpretiert wird. Eine Abgrenzung zu einem möglichen Missbrauch des Luftalarms ist notwendig:

    • Es handelt sich nicht um einen deutschen Luftalarm, sodass keine Täuschung oder Verwechslungsgefahr mit einem deutschen Warnsignal besteht. Eine strafrechtliche Relevanz nach § 145 Abs. 2 StGB („Missbrauch von Notrufen und Notzeichen“) dürfte daher entfallen.
    • Auch § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit) könnte höchstens dann greifen, wenn das Abspielen des Alarms unverhältnismäßig laut oder störend wäre. Diese Frage ist jedoch stark einzelfallabhängig und erfordert eine Verhältnismäßigkeitsprüfung.

    3. Vorwurf der Erschreckung von Kindern

    Der Vorwurf des Erschreckens von Kindern durch die Geräusche ist zunächst eine subjektive Einschätzung. Es müsste geprüft werden, ob die Handlung objektiv geeignet ist, öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu gefährden. Eine bloße emotionale Reaktion Dritter (z. B. Schreck) reicht rechtlich nicht aus, um ein solches Verhalten zu verbieten oder strafrechtlich zu verfolgen.

    4. Rolle des „Russischen Hauses“

    Das „Russische Haus“ ist zwar formal ein Kulturinstitut, agiert jedoch offenbar im Interesse und womöglich sogar im Auftrag der russischen Regierung. Die Anzeige gegen Herrn Lindemeier ist rechtlich zulässig, da jede Person oder Institution das Recht hat, eine Strafanzeige zu erstatten. Es gibt jedoch keinen Anspruch des „Russischen Hauses“, dass die Polizei oder Justiz in ihrem Sinne handelt. Die Polizei hat die Aufgabe, neutral zu agieren und eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu beurteilen.

    5. Kunstfreiheit und politische Meinungsäußerung

    Das Verhalten von Herrn Lindemeier könnte unter die Kunstfreiheit fallen, wenn die Geräuschkulisse als künstlerischer Ausdruck politischer Kritik angesehen wird. Auch die Meinungsfreiheit schützt seine Kritik an russischen Angriffen auf die Ukraine, solange er dabei keine strafrechtlichen Grenzen überschreitet.

    6. Instrumentalisierung der Justiz durch das Russische Haus

    Sollte das „Russische Haus“ versuchen, Polizei und Justiz für politische Zwecke zu instrumentalisieren, wäre dies kritisch zu bewerten. Es liegt jedoch an der deutschen Polizei und Justiz, diesen Sachverhalt unabhängig und nach geltendem Recht zu prüfen.

    Wie ist also die Lage?

    Herr Lindemeier hat gute Chancen, sich auf die Grundrechte der Meinungs- und Kunstfreiheit zu berufen. Das Abspielen des ukrainischen Luftalarms dürfte nicht strafbar sein, da es sich um keinen deutschen Alarm handelt und keine Täuschung oder Notrufmissbrauch vorliegt. Die Rolle des „Russischen Hauses“ als Initiator der Anzeigen ist kritisch, jedoch rechtlich nicht zu beanstanden, solange keine Beeinflussung deutscher Behörden vorliegt. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der Lautstärke und Störungen wäre jedoch notwendig.

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    Wenn der Rechtsstaat zum Butler des Unrechts wird

    Henry Lindemeier und das Russische Haus Berlin: Ein Aktivist, der mit einer JBL-Box für Freiheit und moralischen Mut kämpft.

    god.fish