Maximal 24 Monate Mindestlaufzeit – mehr ist bei Mobilfunkverträgen nicht erlaubt. Das hat jetzt auch der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt (Az. III ZR 61/24). Der Anbieter Primacall hatte 20 Euro Prämie versprochen, wenn man bereits kurz nach Vertragsschluss für weitere 24 Monate verlängerte. Dagegen haben wir geklagt – erfolgreich.
Unsere Presseinfo: https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/digitale-welt/bghurteil-vertragsverlaengerungen-ueber-24-monate-hinaus-unzulaessig-108749
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