#Bewertungsplattformen #negative_Bewertungen
Zahnarzt darf keine sachlich unzutreffenden (hier: erfundenen), negativen Bewertungen über einen anderen Zahnarzt und lobende Äußerungen über sich selbst verbreiten.
OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.02.2019, 4 U 239/18
Urteil in Stuttgart: Zahnarzt darf keine erfundenen Bewertungen verbreiten - SPIEGEL ONLINE - KarriereSPIEGEL
Weil er einen Konkurrenten im Netz schlecht bewertet haben soll, stand ein Zahnarzt in Stuttgart vor Gericht. Er kassierte eine einstweilige Verfügung - und lenkte am Ende ein, ohne Schuld zugeben zu wollen.