Kosten für Reparaturen an Heizungsanlagen oder am Dach dürfen nicht umgelegt werden.

Wer bestätigt nicht [gutgläubig] dem ausführenden Fachmann oder der Fachfrau den Aufwand nach einem Wartungstermin?

Nur ein Schuft.

Aber anstatt die #Kosten für #reparatur und #wartung sauber zu trennen, vermischt anschließend der #chef #kmu vom #gas #heizung #Dienstleister, absichtlich oder unabsichtlich, beide Positionen und stellt eine Gesamtsumme in #Rechnung.

Der Dienstleister tituliert seine Abrechnung pauschal als "Kosten für Wartung". Darunter aufgelistet bzw. addiert werden dann aber auch diverse Reparaturleistungen.

Er rechnet damit und weiß nämlich, dass #Vermieter den #mischimuschi Betrag direkt auf den #Mieter umlegen werden.