So einfach ist es gerade bei Jurist:innen nicht, denn wenn wir exemplarisch in die NS-Zeit schauen, wird schnell klar, was 'im Rahmen der Gesetze' möglich ist.
Oder auch in der Gegenwart: käme die AfD in Regierungsverantwortung, sie müsste erstmal garkeine Gesetze ändern, sondern wenn sie die bestehenden in ihrem Sinne anwenden würde, wäre das schon verheerend (siehe USA).
Wenn also Augenschein viel Gestaltungsspielraum in negativer Hinsicht besteht, ist es sehrwohl ein Problem wenn das BVerfG seine Spielräume sie nicht in positiver Hinsicht nutzt!
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