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(rbb24) So viele CSDs wie noch nie in Brandenburg geplant

Den gesamten Sommer über bis in den Herbst hinein wird in Brandenburg in verschiedenen Städten der Christopher Street Day (CSD) gefeiert. Es sind so viele, wie noch nie in Brandenburg. Wo wann gefeiert wird, hat rbb

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So viele CSDs wie noch nie in Brandenburg geplant

Den gesamten Sommer über bis in den Herbst hinein wird in Brandenburg in verschiedenen Städten der Christopher Street Day (CSD) gefeiert. Es sind so viele, wie noch nie in Brandenburg. Wo wann gefeiert wird, hat rbb|24 zusammengetragen.

Ausbau E-Mobilität in Chorweiler: Neue Ladesäulen im Kölner Norden geplant

Ausbau E-Mobilität in ChorweilerNeue Ladesäulen im Kölner Norden geplant

Von

Christopher Dröge

14.05.2025, 18:09 Uhr

Lesezeit 2 Minuten

Die Zahl der Ladesäulen im Kölner Norden soll weiter wachsen.

Copyright: Christopher Dröge

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Die Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge im Kölner Norden soll wachsen – doch die Verwaltung bleibt hinter einem Antrag von 2022 zurück.

Auch im Bezirk Chorweiler wächst das Netz der Ladesäulen für Elektrofahrzeuge: In ihrer jüngsten Sitzung hatte die Bezirksvertretung Chorweiler eine Liste von 13 neuen Standorten genehmigt, die die Verwaltung zuvor auf ihre Eignung hin geprüft und für gestattungsfähig befunden hatte. Jeweils zwei neue Ladesäulen sollen in Chorweiler und Seeberg hinzukommen, in Worringen drei. Jeweils eine neue Ladesäule sollen Heimersdorf, Blumenberg, Volkhoven und Roggendorf/Thenhoven erhalten. Zurzeit sind bereits 13 Säulen im Bereich des Bezirks in Betrieb.

Insgesamt sollen im Rahmen der zweiten Ausbaustufe der Ladeinfrastruktur, durch die 500 neue Lade-Standorte im Kölner Stadtgebiet hinzu kommen sollen, 38 zusätzliche Ladesäulen im Kölner Norden installiert werden, also noch 25 weitere. Im Vergleich mit den übrigen Bezirken erhält Chorweiler damit die geringste Zahl zusätzlicher Lademöglichkeiten, denn die Verteilung orientiert sich unter anderem an der Einwohnerzahl: Für Mülheim etwa, das um die 150.000 Einwohner zählt, sind 69 Säulen vorgesehen. In Chorweiler leben gut 80.000 Menschen.

Modellbezirk für E-Mobilität: Ausbau bleibt hinter Erwartungen zurück

Dabei hatte sich die Bezirksvertretung eigentlich eine höhere Gewichtung ihres Bezirks gewünscht: 2022 hatte das Gremium einen Antrag der Grünen beschlossen, in dem diese vorgeschlagen hatten, Chorweiler zum „Modellbezirk“ für Elektromobilität zu machen – darunter stellten sie sich nicht nur einen deutlich intensiveren Ausbau der Ladeinfrastruktur vor, sondern etwa auch die Einrichtung von Leihstationen für E-Lastenräder und den Einsatz von E-Bussen.

Aufgrund der großen Flächenausbreitung des eher ländlich geprägten Bezirks sei der eigene Pkw für die Mehrheit der Menschen im Kölner Norden als Verkehrsmittel immer noch erste Wahl, hatte der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Wolfgang Kleinjans, damals argumentiert, wegen der geringen Dichte der Lademöglichkeiten kämen für Umsteigewillige jedoch höchstens Hybridmotoren in Frage.

Das Konzept des „Modellbezirks“ hatte die Verwaltung in ihren Planungen nicht aufgegriffen. Seit Beginn des vergangenen Jahres können sich stattdessen auch private Unternehmen am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligen. Das sollte dem Prozess eigentlich einen Schub geben, doch die hohe Zahl der Anträge, die daraufhin bei der Verwaltung eingingen, wirkte sich stattdessen bremsend aus, da private Anträge und von der Stadt in Auftrag gegebene Standorte gleichberechtigt geprüft werden müssen.

#ausbau #chorweiler #geplant #kolner #ladesaulen #mobilitat #norden

Christopher Dröge

schreibt für das Stadtteil-Ressort des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Jahrgang 1979, studierte an der Universität zu Köln Sachen, die mit G anfangen (Germanistik, Geschichte und Geografie). Seit 2010 als freiberuflicher Journalist und Autor tätig, schreibt für verschiedene Kölner Lokalmedien. Seit 2020 auch für die KStA-Stadtteile, hier vor allem über den Kölner Norden.

Kölner Stadt-Anzeiger
Moers wird im Schlosspark weniger Bäume fällen als geplant. Baumschützer und Stadt haben wochenlang über das Thema gestritten.#RegioBeitrag #10012025 #StudioDuisburg #Moers #Ruhrgebiet #Schlosspark #Fällaktion #geplant #Bäume #Widerstand #Demo
Kompromiss statt Kahlschlag im Moerser Schlosspark
Kompromiss statt Kahlschlag im Moerser Schlosspark

Moers wird im Schlosspark weniger Bäume fällen als geplant. Baumschützer und Stadt haben wochenlang über das Thema gestritten.

wdr.de

Keine Kennzeichenpflicht für Fahrräder ab Juni 2025 geplant

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Faktencheck

Keine Kennzeichenpflicht für Fahrräder ab Juni 2025 geplant

Angeblich soll es ab Juni 2025 eine Kennzeichenpflicht für sämtliche Fahrräder geben, damit Verkehrsverstöße juristisch verfolgt werden können. Das ist frei erfunden.

von Steffen Kutzner

19. Dezember 2024

Kennzeichen für Fahrräder sind weiterhin nur für bestimmte E-Bikes nötig (Quelle: Zacharie Scheurer / DPA-tmn / Picture Alliance) Behauptung

Ab Juni 2025 bräuchten alle Fahrräder ein Kennzeichen.

Aufgestellt von: Beiträgen auf Tiktok Datum:
10.12.2024

Quelle

Bewertung

Falsch
Über diese Bewertung

Falsch. Eine solche Kennzeichenpflicht für alle Fahrräder ist laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr nicht geplant. Eine Kennzeichenpflicht gibt es nur für bestimmte E-Bikes.

Auf Tiktok wird behauptet, ab Juni 2025 müsse jedes Fahrrad ein Kennzeichen haben, damit Verkehrsverstöße verfolgt werden können. Selbst Kinderfahrräder sollen dann angeblich ein Kennzeichen haben müssen, das bei der Zulassungsstelle 20 Euro kosten soll. Ohne Nummernschild dürfe nicht mehr auf deutschen Straßen Fahrrad gefahren werden. Derartige Beiträge wurden mehrere tausend Male geteilt, doch die angebliche Änderung ist frei erfunden.

Screenshot eines Beitrags, in dem von der erfundenen Kennzeichenpflicht die Rede ist (Quelle: Tiktok; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Zu dieser angeblichen Kennzeichenpflicht gibt es keinerlei Medienberichte. Auf Nachfrage schreibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV): „Es ist derzeit nicht geplant, eine allgemeine Kennzeichenpflicht für Fahrräder im Jahr 2025 einzuführen.“ 

Nur bestimmte E-Bikes brauchen ein Nummernschild

Eine Kennzeichenpflicht gibt es momentan nur für E-Fahrräder, deren elektrische Motorunterstützung nicht bei einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern endet oder deren Motor auch arbeitet, wenn nicht in die Pedale getreten wird. Diese S-Pedelecs beziehungsweise E-Bikes brauchen ein Versicherungskennzeichen. Das steht etwa in einem Infoblatt auf der Seite des BMDV.

Eine allgemeine Kennzeichenpflicht für Fahrräder wird zwar immer mal wieder diskutiert, jedoch sprachen sich unter anderem Fahrradverbände dagegen aus, etwa weil die Kosten und der Verwaltungsaufwand sehr hoch wären und dann vielleicht weniger Menschen Räder nutzen würden. Mit ähnlichen Argumenten wurde beispielsweise auch die sogenannte Velovignette in der Schweiz 2012 abgeschafft. Ihr Sinn war jedoch nicht die Verfolgung von Verkehrsverstößen, sondern der Nachweis, dass das Fahrrad eine Haftpflichtversicherung hat.

Der Tiktok-Nutzer, den wir als Erstverbreiter der Behauptung identifizierten, antwortete auf Nachfrage nicht. Doch sein Video wurde inzwischen gelöscht. 

Redigatur: Gabriele Scherndl, Kimberly Nicolaus

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Author: Steffen Kutzner

#fahrrader #geplant #keine #kennzeichenpflicht

Keine Kennzeichenpflicht für Fahrräder ab Juni 2025 geplant

Angeblich soll ab Juni 2025 jedes Fahrrad ein Kennzeichen haben müssen. Diese Behauptung ist frei erfunden.

correctiv.org
Es lief, aber nicht wie #geplant: Aus einem flachen #Süßwasser​see wurde von Menschenhand ein tiefer #Salz​see. Wie es sich zugetragen hat, erzählen wir im Artikel des Tages https://www.dwds.de/wb/Anthropogeographie
Anthropogeographie – Schreibung, Definition, Bedeutung, Synonyme, Beispiele | DWDS

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DWDS

Nordkurier: Demo während Stadtvertretersitzung in Neubrandenburg geplant

Während der nächsten Stadtvertretersitzung in Neubrandenburg soll es eine Kundgebung geben. Worum es dabei gehen soll und was die Demonstranten fordern.

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#geplant #neubrandenburg #nordkurier #stadtvertretersitzung #wahrend

Demonstration während Stadtvertretersitzung in Neubrandenburg geplant

Während der nächsten Stadtvertretersitzung in Neubrandenburg soll es eine Kundgebung geben. Worum es dabei gehen soll und was die Demonstranten fordern.

Autorin: Hanna Welte. Dieser Artikel erschien zuerst bei Verfassungsblog. Überschriften ergänzt durch Volksverpetzer

Seit 2021 haben die Taliban über 80 Dekrete erlassen, um Frauenrechte in Afghanistan schrittweise einzuschränken. Diese Dekrete schließen Frauen unter anderem von der weiterführenden Bildung aus, beschränken massiv ihren Zugang zur Justiz und heben ihr Recht, sich frei in der Öffentlichkeit zu bewegen, weitestgehend auf. Im August 2024 erließen die Taliban außerdem das erste Laster- und Tugendgesetzespaket, das weitere Rechte einschränkt. So gilt nunmehr auch die Stimme der Frau als intim, sodass diese nicht mehr in der Öffentlichkeit zu hören sein darf.

Mehrere Staaten wollen vor IGH klagen

Australien, Deutschland, Kanada und die Niederlande streben nun eine Klage gegen Afghanistan vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) an – wegen Verletzungen der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). 22 weitere Staaten unterstützen diese Initiative. Der folgende Beitrag skizziert die Voraussetzungen für eine derartige Klage und zeigt, dass das Verfahren – unabhängig von seinem Ausgang – internationale Solidarität signalisiert und politischen Druck auf Drittstaaten ausübt.

Kompromissarische Klausel in der CEDAW

Damit eine Klage vor dem IGH zulässig ist, muss der IGH für die Streitigkeit zuständig sein. Die Zuständigkeit des IGH ergibt sich hier aus der kompromissarischen Klausel in Art. 29 CEDAW, die eine Zuständigkeit des IGH i.S.d. Art. 36 Abs. 1 Alt. 2 des IGH-Statuts begründet und dazu führt, dass alle Vertragsstaaten Verletzungen der CEDAW geltend machen können (sog. erga omnes partes-Verpflichtungen). Art. 29 CEDAW wurde bislang noch nicht genutzt, das angestrebte Verfahren wäre damit das erste dieser Art.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Parteien zunächst versuchen, sich in einem sechsmonatigen Schiedsgerichtsverfahren zu einigen. Gelingt dies nicht, können die Parteien die Streitigkeit anschließend an den IGH übertragen. Australien, Deutschland, Kanada und die Niederlande können also nicht sofort Klage beim IGH erheben, sondern erst, nachdem die Frist für das Schiedsverfahren abgelaufen ist. Sollte die Taliban-Regierung den geltend gemachten Vertragsverletzungen nicht in angemessener Zeit abhelfen (was unwahrscheinlich ist), streben die vier Staaten ein solches Schiedsverfahren an.

Damit würde sich das Verfahren in eine Reihe von IGH-Verfahren auf Grundlage kompromissarischer Klauseln einfügen. Zu nennen sind etwa die Verfahren Gambia v. Myanmar und Südafrika v. Israel nach Art. IX der Genozid-Konvention oder das Verfahren Kanada und das Königreich der Niederlande v. Syrien nach Art. 30 der Antifolter-Konvention. All diesen Verfahren liegt – wie auch dem gegen Afghanistan angestrebten – eine strategische Prozessführung zugrunde; sie beziehen sich also auf Fälle von öffentlichem Interesse und wollen gesellschaftliche Veränderungen herbeiführen, die über einen Einzelfall hinausgehen.

Parteifähigkeit vor dem IGH

Nach Art. 35 des IGH-Statuts können nur Staaten Streitparteien sein. Zwar haben in Afghanistan 2021 die Taliban gewaltsam die Macht übernommen und das politische System radikal verändert. Wegen des völkerrechtlichen Grundsatzes der Kontinuität behält ein Staat aber grundsätzlich seine Völkerrechtssubjektivität unabhängig von (auch extremen) politischen, territorialen oder bevölkerungsbezogenen Veränderungen und geht nicht als Staat unter. Afghanistan hat seine Staatsqualität deshalb nicht verloren und kann deshalb weiterhin vor dem IGH verklagt werden.

Afghanistans Verletzung der CEDAW

Ob Afghanistan völkerrechtswidrig gehandelt hat, richtet sich nach den Draft articles on Responsibility of States for internationally wrongful acts (DARS). Diese sind kein rechtsverbindlicher völkerrechtlicher Vertrag, sondern wurden lediglich durch die International Law Commission erarbeitet. Mittlerweile ist jedoch anerkannt, dass sie zumindest in Teilen bindendes Völkergewohnheitsrecht wiedergeben (siehe für Art. 4 und 8 IGH, Bosnien und Herzegowina vs. Serbien und Montenegro, Rn. 385).

Nach Art. 2 der DARS ist für ein völkerrechtliches Delikt verlangt, dass ein Staat zurechenbar (lit. a) eine völkerrechtliche Verpflichtung verletzt hat (lit. b). Mit der vorbehaltlosen Ratifikation der CEDAW im Jahr 2003 hat sich Afghanistan umfassend an die darin festgelegten Pflichten gebunden. Der Regierungswechsel durch die Taliban im Jahr 2021 ändert nichts an dieser Bindung. Denn ein Staat besteht trotz eines Regierungswechsels gleich welcher Art fort und bleibt damit auch an alle bis dahin geschlossenen völkerrechtlichen Verträge gebunden.

Taliban-Dekrete und Gesetze schränken Frauenrechte massiv ein

In den letzten drei Jahren haben die Taliban Verpflichtungen aus der CEDAW jedoch vielfach verletzt. Die Regelungen der CEDAW legen den Staaten zwar keine Pflicht auf, tatsächliche Gleichberechtigung herzustellen (obligation of result), die Staaten müssen jedoch geeignete Maßnahmen zur Gleichberechtigung treffen (obligation of conduct) (vgl. zu Art. 12 Cook/ Undurraga, in: Freeman/Chinkin/Rudolf (Hrsg.), CEDAW Commentary, S. 327 f.). Durch Dekrete und zuletzt das Laster- und Tugendgesetzespaket schränkte die Regierung die Frauenrechte allerdings massiv ein und verletzt damit insbesondere die allgemeine Pflicht aus Art. 2 CEDAW, durch gesetzgeberische und andere Maßnahmen Diskriminierung von Frauen zu beseitigen. Die Maßnahmen verletzten zudem spezifische Vorschriften: Der Ausschluss von Frauen von der weiterführenden Bildung verstößt gegen Art. 10 CEDAW, der gleiche Bildungszugänge vorschreibt; der Ausschluss vom Arbeitsmarkt verletzt die Gewährung gleicher Beschäftigungschancen gemäß Art. 11; der Ausschluss von Gesundheitsdiensten steht im Widerspruch zu Art. 12 CEDAW, der Gleichberechtigung im Gesundheitswesen fordert.

Völkerrecht: verhalten der Taliban ist dem staat afghanistan zurechenbar

Diese völkerrechtlichen Pflichtverletzungen sind Afghanistan auch nach Art. 4 DARS als Verhalten staatlicher Organe zuzurechnen. Dabei ist unerheblich, dass die Taliban-Regierung 2021 die Macht gewaltsam übernommen und die gewählte Regierung entmachtet hat, die sich seitdem zumindest in Teilen – so z.B. der gewählte Präsident Ashraf Ghani – im Exil befindet. Durch die gewaltsame Machtübernahme haben die Taliban die Kontrolle über die Bevölkerung und das Territorium erlangt und so effektiv die Staatsgewalt übernommen. Dass dies illegitim erfolgte und bis dato kein Staat die Taliban-Regierung anerkennt, ist im Völkerrecht irrelevant.

Nach dem völkerrechtlichen Effektivitätsgrundsatz sollen stabile Verhältnisse gesichert werden, das Völkerrecht ist deshalb in gewisser Weise „blind“ für die Legitimität der Machtergreifung und die Anerkennung durch andere Staaten. Dies hat zuletzt – wenn auch nicht ausdrücklich – die Kammer des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in ihren Ausführungen zur Situation in Afghanistan bestätigt (Rn. 14 ff.). De-facto-Regierungen werden de-iure-Regierungen völkerrechtlich also gleichgestellt. Deshalb ist das Verhalten der Taliban-Regierung dem Staat Afghanistan über Art. 4 der DARS zurechenbar (vgl. Kommentar zu den DARS, Art. 9 Abs. 4).

Ein wichtiges Signal

Eine Klage der vier Staaten vor dem IGH könnte also Erfolg haben. Aber was bringt ein solches Verfahren?

Grundsätzlich sind Entscheidungen des IGH bindend, Art. 94 Abs. 1 UN-Charta. Allerdings ist es höchst unwahrscheinlich, dass sich die Taliban an ein Urteil des Gerichtshofs halten werden, denn ihre Herrschaft beruht auf einer fundamentalistischen Auslegung der Scharia, die die systematische Unterdrückung von Frauen vorsieht. Dem IGH fehlt es aber an einem eigenen Mechanismus, um seine Urteile durchzusetzen. Die einzige Durchsetzungsmöglichkeit besteht darin, den UN-Sicherheitsrat anzurufen, der Empfehlungen oder Maßnahmen beschließen kann, Art. 94 Abs. 2 UN-Charta. Hierbei stellt sich jedoch das bekannte Problem, dass der UN-Sicherheitsrat wegen des Vetorechts der fünf ständigen Mitglieder in seiner Funktionsfähigkeit eingeschränkt sein kann. Weil sich Russland und China der Taliban-Regierung diplomatisch annähern, wäre ein Beschluss des UN-Sicherheitsrat deshalb fraglich.

Trotzdem sendet bereits das Verfahren ein internationales Signal, auch an afghanische Frauen: „We see you, we hear you. We speak for you when you are silenced“, wie es das Auswärtige Amt auf X formulierte. Stellt der IGH eine Völkerrechtsverletzung Afghanistans fest, kann dies außerdem den politischen Druck auf andere Staaten erhöhen, die Taliban-Regierung weder anzuerkennen noch mit ihr international zusammenzuarbeiten. Dabei besteht auch nicht die Gefahr, dass die klagenden Staaten mit dem angestrebten Verfahren die Taliban-Regierung anerkennen. Nicht nur haben die vier Staaten deutlich gemacht, dass die Einleitung des Verfahrens gerade keine Form der Anerkennung darstellen soll. Auch haben vergangene Verfahren gegen Staaten, deren Regierung die klagende Partei nicht anerkannte, keine Anerkennungswirkung entfaltet (vgl. USA v. Iran).

Weitere Strategien

Nach alldem zeigt sich, dass die IGH-Klage ein wichtiger erster Schritt ist, um gegen die Unterdrückung der Frauen in Afghanistan durch die Taliban vorzugehen. Das Verfahren entfaltet insbesondere politische Wirkung, sollte jedoch nicht das einzige Mittel bleiben. Es braucht dringend weitere internationale und nationale Maßnahmen, um die systematische Verletzung der international anerkannten Frauenrechte durch das Taliban-Regime umfassend aufzuarbeiten.

In Betracht kommen dabei insbesondere Verfahren vor dem IStGH, um Individuen aus der Taliban-Führung für völkerstrafrechtliche Kernverbrechen zu verfolgen. Weil Afghanistan 2003 das Römische Statut ratifizierte, ist der IStGH grundsätzlich zuständig. Das Römische-Statut nimmt vielfach Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt und Diskriminierung, insbesondere bei den Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Art. 7. Dies geht auch aus der neuen Richtlinie zu geschlechtsspezifischen Straftaten des Office of the Prosecutor des IStGH aus 2023 hervor, die diesem als Orientierung bei der Verfolgung solcher Verbrechen dient und umfassend darstellt, wie die völkerstrafrechtlichen Tatbestände geschlechtsspezifische Verbrechen berücksichtigen.

Staatengemeinschaft: stärkung von frauenrechten geht uns alle etwas an

Zudem können nationale Gerichte nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip auch Verfahren gegen Einzelpersonen durchführen, um Verstöße gegen das Völkerstrafrecht zu ahnden. In der Bekanntmachung der Initiative haben die vier Staaten bereits weitere Maßnahmen angedeutet. Eine derart breit angelegte Strategie wird auch im Ukraine-Russland-Krieg und dem Nahost-Konflikt verfolgt, in denen sowohl Verfahren beim IGH als auch Untersuchungen beim IStGH eingeleitet wurden. Dies weist darauf hin, dass auch gegenüber Afghanistan nicht nur ein völkerrechtliches Instrument verwendet werden sollte, sondern verschiedene internationale und nationale Mechanismen zur Ahndung der Verbrechen gegen die Frauenrechte durch die Taliban-Regierung genutzt werden müssen.

Das Verfahren macht deutlich, dass die internationale Gemeinschaft die Lage afghanischer Frauen nicht ignoriert und bereit ist, gegen ihre Unterdrückung vorzugehen. Es sendet ein Signal, nicht nur an die Taliban, sondern an die gesamte Staatengemeinschaft, dass Frauenrechte verteidigt werden müssen. Für die afghanischen Frauen bedeutet es vor allem eines: Hoffnung auf Gerechtigkeit.

Der Artikel erschien zuerst auf verfassungsblog.de, CC BY-SA 4.0. Überschrift und Zwischenüberschriften ergänzt durch Volksverpetzer. Verfassungsblog ist ein Open-Access-Diskussionsforum zu aktuellen Ereignissen und Entwicklungen in Verfassungsrecht und -politik in Deutschland, dem entstehenden europäischen Verfassungsraum und darüber hinaus. Er versteht sich als Schnittstelle zwischen dem akademischen Fachdiskurs auf der einen und der politischen Öffentlichkeit auf der anderen Seite.

Artikelbild: Shutterstock/ Kamil Kaczmarczyk

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https://www.bachhausen.de/klage-vor-igh-geplant-hoffnung-fuer-afghanische-frauen/

#afghanische #frauen #geplant #hoffnung #klage

Hoffnung für afghanische Frauen

Verfassungsblog

Die Verwaltung der Stadt Köln hat sich damit letztlich gegenüber dem Investor durchgesetzt. Denn die Stadt hatte auf die Einhaltung der für Großbauprojekte üblichen Verfahren gepocht: ein Bebauungsplanverfahren, das als Qualifizierungsverfahren einen städtebaulichen Wettbewerb beinhaltet.

Der ursprüngliche Entwurf des Investors habe auch die Vorgaben des kooperativen Baulandmodells nicht eingehalten, wie eine Vertreterin des Stadtplanungsamts in der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler erläuterte. „Die Bebauungsdichte wäre zu hoch gewesen und die im Baulandmodell geforderten Frei- und Spielflächen hätten darin nicht abgebildet werden können“, sagt sie. „Letztlich haben wir uns mit dem Investor so geeinigt, dass die Vorgaben erfüllt werden“.

„Nachhaltiges Wohnhaus“ statt „Grünes Hochhaus“

Im Qualifizierungsverfahren sollen nun sechs Planungsteams Entwürfe erarbeiten, die neben der Architektur auch die Planung der Freiräume beinhalten soll. Diese sollen bei einer Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt werden. Anschließend werde das Bebauungsplanverfahren angestoßen, das drei bis fünf Jahre dauern werde.  

Wenngleich das „Grüne Hochhaus“ so nicht kommen wird – angedacht ist nach wie vor ein „nachhaltiges Wohnhaus“. Auch dieses soll Raum für gewerbliche Nutzung, Dienstleistungsangebote sowie öffentlich zugängliche Grünflächen und Dachgärten bieten.

Die Beschlussvorlage war sowohl dem Stadtentwicklungsausschuss als auch der Bezirksvertretung Chorweiler (BV) vorgelegt worden. In der BV wurde die Entwicklung des Projekts unterschiedlich aufgenommen: Wolfgang Kleinjans, Fraktionsvorsitzender der Grünen, begrüßte die Vorlage und dankte der Verwaltung, dass die Visualisierung so nicht umgesetzt werde. Nun könne ein Entwurf gefunden werden, der auch in Chorweiler vermittelbar sei. „Für das, was vorher geplant war, hätten sie keine Chance gehabt, Mieter zu finden“, so Kleinjans.

Auch Rainer Stuhlweißenburg, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU, lobt das Vorgehen der Stadt und hebt hervor, dass nach wie vor auch ein medizinisches Versorgungszentrum geplant sei, für das es im Bezirk dringenden Bedarf gebe. Inan Gökpinar, Fraktionsvorsitzender der SPD, hingegen beklagt „Bauchschmerzen“: „Der Investor ist bereits seit Jahren mit dem Projekt beschäftigt. Wenn nun noch das ganze Verfahren durchlaufen wird, wird sich alles noch einmal um die sechs Jahre nach hinten verschieben, bis wir ein Ergebnis sehen“, meint er. Ähnliches habe man bei früheren Bauprojekten im Bezirk gesehen. Die städtischen Bauvorgaben seien ein „Hindernis“, das letztlich alles teurer mache.

https://www.bachhausen.de/flaeche-in-chorweiler-koeln-bekommt-doch-kein-gruenes-hochhaus-alternative-geplant/

#alternative #bekommt #chorweiler #flache #geplant #grunes #hochhaus

undefinedStudie: Schnell Bauland für rund zwei Millionen Wohnungen

Kölner Stadt-Anzeiger