Berliner Zeitung: Kink oder katholisch? Nackter Fessel-KĂŒnstler begleitet Karfreitags-Prozession in Mitte
Am Karfreitag prozessierten GlĂ€ubige durch Berlin-Mitte. An dem Aufzug nahm auch ein queerer KĂŒnstler teil. Was sagen Katholiken dazu?#begleitet #berliner #fessel #katholisch #kunstler #nackter #zeitung
Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.
In einem Pilotprojekt testete das britische Innenministerium elektronische FuĂfesseln fĂŒr unerlaubt Eingereiste. Eine Datenschutzbehörde stellt nun die RechtmĂ€Ăigkeit infrage.
FuĂfesseln sind eine Art der elektronischen StandortĂŒberwachung. â CC-BY-ND 2.0 Community Justice Scotland18 Monate lang hat GroĂbritannien getestet, ob die elektronische Ăberwachung ein wirksames Mittel sei, um Asylbewerber:innen zu beobachten, denen eine Abschiebung bevorsteht. Im Rahmen dessen wurden bis zu 600 Migrant:innen mit elektronischen FuĂfesseln versehen, die es ermöglichten, ihren Standort ĂŒber GPS zu verfolgen.
Das Information Commissionerâs Office (ICO), die britische Datenschutzaufsicht, hat nun eine Vollstreckungsmitteilung und eine Warnung an das britische Innenministerium herausgegeben. Die Entscheidung ist das Ergebnis einer im August 2022 eingereichten Beschwerde von Privacy International gegen die GPS-Markierungspolitik.
Ăberwachung muss begrĂŒndet sein
Laut ICO vernachlĂ€ssigte das Ministerium es, den Schutz der PrivatsphĂ€re von Menschen, die von dem Pilotprojekt betroffen waren, ausreichend sicherzustellen. Das AufspĂŒren von Personen ist ein erheblicher Eingriff in die PrivatsphĂ€re und muss somit stichhaltig begrĂŒndet werden. Die Informationen darĂŒber, warum die Standortdaten der Personen gesammelt und wie sie verwendet werden, wurden den betroffenen Personen vom Innenministerium nicht bereitgestellt.
DarĂŒber hinaus versĂ€umte es das Innenministerium, die potenziellen Auswirkungen auf Menschen zu bewerten, die sich in einer bedenklichen Lage befinden. Dazu könnten zum Beispiel der Einwanderungsstatus, die UmstĂ€nde ihrer Einreise oder die Tatsache, dass Englisch nicht ihre Muttersprache ist, zĂ€hlen. Das Innenministerium habe nicht ausreichend geklĂ€rt, welche MaĂnahmen ergriffen werden sollten, um diese Risiken abzumildern.
Der britische Datenschutzbeauftragte John Edwards erklĂ€rte, rund um die Uhr Zugriff auf die Bewegungen einer Person zu haben, sei ein starker Eingriff in die PrivatsphĂ€re. Dies gebe viele Daten preis, einschlieĂlich sensibler Informationen ĂŒber Religion, SexualitĂ€t oder den Gesundheitszustand. Er Ă€uĂerte die Sorge: âWenn nicht klar ist, wie diese Informationen verwendet werden, kann dies auch die Bewegungsfreiheit und die Teilnahme an alltĂ€glichen AktivitĂ€ten einschrĂ€nken.â
Das Innenministerium zeigt sich enttĂ€uscht. Es erkennt an, dass die Dokumentation Verbesserungspotenzial birgt, weist aber die Behauptung zurĂŒck, es seien die Datenschutzrisiken des Projekts nicht ausreichend berĂŒcksichtigt wurden. Es möchte die Ergebnisse des ICO nun ĂŒberprĂŒfen und âzu gegebener Zeitâ darauf reagieren.
Innenministerium kann weiter auf die Daten zugreifen
Obwohl das Pilotprojekt im Dezember 2023 endete, kann das Innenministerium weiterhin auf die wÀhrenddessen gesammelten personenbezogenen Daten zugreifen, bis alle Daten gelöscht oder anonymisiert wurden. Das bedeutet, dass die gesammelten Informationen immer noch verwendet werden können.
Seit dem ersten Einsatz von Standortverfolgung durch die britische Einwanderungsbehörde stieg die Zahl der ĂŒberwachten Migrant:innen massiv an. Im August 2021 waren es noch etwa 300 Personen, im Dezember 2023 bereits ĂŒber 4.350.
Das britische Innenministerium ist bereits zuvor durch VerstöĂe gegen Menschen- und Datenschutzrechte negativ aufgefallen, indem es Mobiltelefone von Asylbewerbern beschlagnahmen lieĂ, die zwischen April und November 2020 mit kleinen Booten an der britischen KĂŒste ankamen. Die Daten der GerĂ€te wurden pauschal extrahiert und gespeichert. Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs entschied im Anschluss, dass dieses Vorgehen nicht rechtmĂ€Ăig sei.
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Author: Lea Binsfeld
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