Aufsichtsbehörde Baden Württemberg äußert sich zu Nutzung von #ChatGPT via #Moodle Modul #fAIrchat. Unter bestimmten Bedingungen (API, Nutzungsordnung, Aufklärung, Kontrollmöglichkeit für Lehrkräfte) ist eine unterrichtliche Nutzung in #Schule datenschutzrechtlich vertretbar. Auch @fobizz und @schulKI_de erfüllen diese Bedingungen.