@apgw Nach dem #aequivalenzprinzip muss dem Beitrag eine Moeglichkeit der Inanspruchnahme gegenueberstehen. Wenn ein Teil der Studierenden diese Moeglichkeit nicht erhalten sollen, sollte von ihnen auch kein Beitrag erhoben werden.
Wenn man zuerst Kunde bei einem Drittstaatenunternehmen (wie im Falle des #playstore) werden muss, um die Leistung in Anspruch zu nehmen, reicht das womoeglich nicht aus. Studierende bezahlen den Beitrag ja an eine oeffentlich-rechtliche Stelle in Deutschland, demgegenueber waere im Schadensfall eine Rechtedurchsetzung gegenueber einem Drittstaatenunternehmen wie Google unverhaeltnismaessig teuer.
Vielleicht hilft es, die Beteiligten einmal auf die vielen anderen Hochschulen hinzuweisen, die bereits Loesungen fuer Studierende ohne Drittstaatenvertraege gefunden haben, z.B. per Chipkarte oder PKPass-Datei.