@byggvir ja, §218 Abs. 2 sollte bleiben, aber das [#Zwangsabtreibung gegen den Willen der Schwangeren] ist das einzige…
Kevin Karhan :verified: (@[email protected])
@[email protected] @[email protected] @[email protected] das einzige was bleiben dürfte wäre das *Verbot der Zwangsabtreibung gegen den Willen der Schwangeren Person*! - Alles andere is #sexistischeKackshice! #YourBodyYourChoice #TheirBodiesTheirChoices #BodilyAutonomy #HerBodyHerChoice
