Das #Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die nicht essbare #Wursthülle und #Verschlussclips zum Gewicht von abgepackten Würsten zählen dürfen. Dies widerspricht der Ansicht des Eichamts, das ein #Verkaufsverbot wegen zu geringem #Wurstinhalt verhängt hatte. Die Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung und kann beim #Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüft werden.
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https://www.n-tv.de/wirtschaft/Wurstpelle-zaehlt-zum-Packungsgewicht-article24965020.html
Urteil widerspricht Eichamt: Wurstpelle zählt zum Packungsgewicht
Am Oberverwaltungsgericht Münster geht es um die Wurst: Das Eichamt beanstandet, dass ein Hersteller zum Gewicht seiner abgepackten Schmierwurst auch deren Hülle und Verschlussclips zählt. Doch die zweite Instanz kassiert das verhängte Verkaufsverbot.