Mit Interpellation 2024/637 stellt Landrat Peter Riebli (SVP) diverse Fragen an den Regierungsrat des Kantons #BaselLandschaft , nachdem die dortige #Polizei einer Person aufgrund ihrer "falschen #Gesinnung" den #Waffenerwerb einstweilen verwehrt haben soll.
https://baselland.talus.ch/de/politik/cdws/geschaeft.php?gid=d6ae2823ec02487fae7f57b16d0fcdf1
Geschäft Staatsfeind wegen «falscher» Gesinnung? vom 17.10.2024

Nach verweigerter Ausnahmebewilligung: Das #Verwaltungsgericht #Zürich  urteilt, dass ein fahrlässig unsorgfältiges Ausfüllen des Gesuchformulars nicht den Hinderungsgrund der Selbst- oder Drittgefährdung mit der #Waffe begründet.
https://armalex.ch/gesuchformular-unsorgfaeltiges-ausfuellen-ist-kein-hinderungsgrund/

#Waffenrecht #Waffenerwerb

Gesuchformular: unsorgfältiges Ausfüllen ist kein Hinderungsgrund • ArmaLex.ch

Das Verwaltungsgericht Zürich urteilt betreffend Waffenerwerb: Das unsorgfältige Ausfüllen des Gesuchformulars ist kein Hinderungsgrund.

ArmaLex.ch

Mit Blick auf einen #Waffenerwerb und eine Karriere in der #Bundesverwaltung will eine militärdienstuntaugliche Person einen "R-Eintrag" aus Datenbanken des Bundes (ARMADA, DAWA, MEDISA) löschen lassen.
Die #Armee wollte keinen Entscheid fällen.

Das #Bundesverwaltungsgericht klärt: Der Armeestab muss, gestützt auf das #Datenschutzgesetz, über die Löschung entscheiden.

https://armalex.ch/entscheid-armada-r-eintrag-armeestab-loeschung/

R-Eintrag: Armeestab muss über Löschung entscheiden • ArmaLex.ch

Eine militärdienstuntaugliche Person will ihren R-Eintrag löschen lassen. Das Bundesverwaltungsgericht klärt: Der Armeestab muss entscheiden.

ArmaLex.ch