Mieter darf Toilette selbst reparieren und das Geld vom Vermieter zurückverlangen.

Eine defekte Toilette in der Mietwohnung kann das tägliche Leben erheblich beeinträchtigen. Das Amtsgericht Bernau (Az. 10 C 513/24) entschied nun, dass Mieter bei dringenden Mängeln wie einer kaputten Toilette selbst handeln dürfen, wenn der Vermieter nicht reagiert.

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