Der #Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat sich im Februar (!) geändert, er ist aber erst jetzt vom @BVerwG_de veröffentlicht worden: https://www.bverwg.de/user/data/media/streitwertkatalog.pdf
Im #Kommunalrecht wurde der Streitwert für #Bürgerbegehren auf 20.000,- € erhöht.
Für ein Begehren mit 3 Vertretungsberechtigten liegen gesetzl. Gebühren in der I. Instanz bei 3.240,61 € + Gegenseite 2.618,00 € + Gerichtskosten 1.215,00 €. Diese Beträge werden dann dem obsiegenden Teil am Ende erstattet.

