#Recht auf #Schulbeförderung bei #Behinderung nur nach Untersuchung durch einen #Amtsarzt bei Vorhandensein der Merkmale H und aG im #Behindertenausweis?

Ist das Benachteiligung im Sinn des #AGG?

Nicht behinderte Kinder dürfen ihr Recht auf Schulbeförderung nach #Aktenlage nachweisen: Ihre Meldeadresse ist maßgeblich für die Feststellung der Entfernung als Grundlage für die Entscheidung der Behörde.

#Niedersachsen