#Staatsleistungen an die #Religionsgesellschaften nach Art. 138 #WRV iVm Art. 140 #GG.
#Ursprung:
1801 #Friede von #Lunéville zwischen #Frankreich und dem #Heiligen #Römischen #Reich unter #Kaiser #Franz II.
Folge: #Säkularisation; #Enteignungen von #Kirchenländereien. U.a. #Kirchenstaaten in #Köln, #Mainz und #Trier hörten auf zu #existieren. #Kirche hatte fortan keine #Mittel mehr um ihren #Auftrag zu #erfüllen.
Seitdem: #Staatsleistungen ca. 550 Mio pro Jahr.