Die #Verfassungsbeschwerde ist regelmäßig #formell nicht #zulässig, wenn sie sich gegen #Normen richtet (#Gesetz, #Rechtsverordnung, #Satzung), weil diese #Rechtsvorschriften eines #Vollzuges bedürfen und als solcher #unmittelbar und #gegenwärtig betreffen.
Ausnahme: Wenn die #Rechtsnorm die #beschwerdeführende #Person selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschwert.