#Hinweis auf #Essay: "Die #Tyrannei der #Strukturlosigkeit" von Jo #Freeman;

#Gruppe​n ohne #formell​e #Struktur​en bilden #informell​e #Struktur​en aus. Es würden dann #Beliebtheit, #persönlich​e #Netzwerk​e, die #Fähigkeit #Aufmerksamkeit zu #binden zählen - das #Gesetz des #Populismus;

#SZ, 14.11.23, S.3, Philipp #Bovermann - Wenn das Klima kippt

#Frauenbewegung #Institution

#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG

#Rechtfertigung des #Eingriffs in den #Schutzbereich

#Schranke: Art. 2 Abs. 2 S. 3: #Einfacher #Gesetzesvorbehalt

#Schrankenschranke:

-> Art. 104: #Ergänzungen in #materieller und #formeller #Hinsicht u.a. #zwingend #förmliches #Gesetz; #Verordnung, Verwaltungsvorschriften nicht #ausreichend;
-> #Misshandlungsverbot Art. 104 Abs. 1 S. 2
-> #Verhältnismäßigkeit
-> #Bestimmtheitsgebot

#Vorlesung 20,1
#Grundrechte #Nußberger

Die #Legitimität von #Strafe ist eine dem #Strafrecht #vorgelagert(e) #Frage, die sich nicht durch #Sanktionsnorm(en), sondern durch #Normentheoretisch(e) #Überlegung(en) #bearbeiten lässt.

#Normentheorie

#Formell(e) #Bindung der #Bestrafung an die #Grundsätze:
- #Gesetzlichkeitsgrundsatz
- ne bis in idem (Art. 103 Abs. 3 #GG)
- #Schuldprinzip

#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 03