"die gegenwärtig erhältlichen Videokonferenzsysteme [...] als erlaubt gelten."
Ähm bitte was?
Der HDB meint, jede Videokonferenzsoftware ist an Schulen erlaubt um ein lebenswichtiges Interesse zu schützen und da sie im öffentlichen Interesse liegt...
Die MS-Telemetrie erscheint mir nicht lebenswichtig und im öffentlichen Interesse ist sie niemals...
Ist dann jetzt am Ende sogar #zoom an Schulen erlaubt oder wie?
#RealerIrsinn
https://datenschutz.hessen.de/videokonferenzsysteme-schulen
Videokonferenzsysteme in Schulen
Bei Schulschließungen zur Bewältigung der Corona-Krise können Videokonferenzen einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags leisten. Der HBDI geht daher davon aus, dass für die Dauer der Krisenbewältigungsmaßnahmen die gegenwärtig erhältlichen Videokonferenzsysteme aufgrund einer vorläufigen positiven Beurteilung gemäß Art. 6 Abs. 1

