Die Deutsche #Umwelthilfe hat vor dem #Landgericht #Düsseldorf erfolgreich gegen den Non-Food-Discounter #Action geklagt.
Dieser hatte in mehreren Filialen die gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme pfandpflichtiger #Einweggetränkeverpackungen verweigert.
Das Urteil verpflichtet Action zur Rücknahme und #Pfanderstattung. Die #DUH will auch künftig Händler rechtlich zur Einhaltung der #Pfandpflicht bewegen.
#Verbraucherschutz #Umweltschutz #Verpackungsgesetz #Recycling