Die Deutsche #Umwelthilfe hat vor dem #Landgericht #Düsseldorf erfolgreich gegen den Non-Food-Discounter #Action geklagt.

Dieser hatte in mehreren Filialen die gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme pfandpflichtiger #Einweggetränkeverpackungen verweigert.

Das Urteil verpflichtet Action zur Rücknahme und #Pfanderstattung. Die #DUH will auch künftig Händler rechtlich zur Einhaltung der #Pfandpflicht bewegen.

https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/erfolgreiche-klage-deutsche-umwelthilfe-zwingt-non-food-discounter-action-zur-gesetzlich-vorgeschri/

#Verbraucherschutz #Umweltschutz #Verpackungsgesetz #Recycling

Erfolgreiche Klage: Deutsche Umwelthilfe zwingt Non-Food-Discounter Action zur gesetzlich vorgeschriebenen Rücknahme bepfandeter Einweg-Getränkeverpackungen

Deutsche Umwelthilfe e.V.