Der Parlamentarische Rat hat es aber sicherheitshalber ins
#Wahlgesetz geschrieben, um an der Stelle keine Schwierigkeiten zu bekommen. Nachdem es in der Regel ohnehin Praxis war, ist es auch akzeptiert worden. 1953 ist das bis heute existente suspensives
#Veto für den Landesvorstand oder nach
#Parteisatzung »den praktischen Bedürfnissen entsprechend« eingeführt worden. [3/12]