BFDK erhöht Honoraruntergrenzen-Empfehlung ab 2026

Empfohlen wird dann ein Mindesthonorar von 3.600 Euro (bisher 3.100 Euro) für Versicherte der Künstlersozialkasse (KSK) sowie 4.220 Euro (bisher 3.600 Euro) für Künstler*innen ohne KSK-Versicherung – jeweils zuzüglich ggf. anfallender Umsatzsteuer.

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Mindesthonorare für Freie Darstellende Künstler*innen steigen | BFDK

Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) hebt seine Empfehlung zur Honoraruntergrenze (HUG) ab 2026 an. Empfohlen wird dann ein Mindesthonorar von