BFDK erhöht Honoraruntergrenzen-Empfehlung ab 2026
Empfohlen wird dann ein Mindesthonorar von 3.600 Euro (bisher 3.100 Euro) für Versicherte der Künstlersozialkasse (KSK) sowie 4.220 Euro (bisher 3.600 Euro) für Künstler*innen ohne KSK-Versicherung – jeweils zuzüglich ggf. anfallender Umsatzsteuer.
#Honoraruntergrenze #BFDK #Mindesthonorar #Tanz #FreieSzene
#Theater
