Hauptsächlich hat man in dem Fall für 1–10 Jahre (plus Strafdauer) keine #Landeskokarde mehr tragen dürfen. U. ⁠A. war man damit aber auch von öffentlichen Ämtern, #Wahlrecht und #Wählbarkeit ausgeschlossen. https://lexetius.com/StGB/34,4

Wählbar war früher generell jeder #Wahlberechtigte ab gewissem #Alter und teils mit längerer Wohnsitzvoraussetzung. [4/10]

§ 34 StGB. Rechtfertigender Notstand

Aktueller und historischer Volltext von § 34 StGB. Rechtfertigender Notstand