Wusstet ihr schon?
Seit dem 01.01.2013 gibt es das SchfHwG, dadurch ist das Monopol des Schornsteinfegerhandwerk in Deutschland gefallen.
Dies bedeutet:
Seit über 13 Jahren könnt ihr eure Schornsteinfegerperson frei wählen, solange es sich um freie Tätigkeiten (früher oft "Nebentätigkeiten" genannt) handelt. Hoheitliche Aufgaben bleiben exklusiv dem bevollmächtigten BezirkschornsteinfegerIn vorbehalten.
Was sind freie und hoheitliche Tätigkeiten?
Die freien Tätigkeiten sind unter anderem die Abgaswegeüberprüfung, Kehrungen gemäß der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) sowie Messungen nach der 1. BImSchV und 44. BImSchV.
Die hoheitlichen Tätigkeiten sind unter anderem die Feuerstättenschauen, das Ausstellen des Feuerstättenbescheids sowie Bauabnahmen neuer Anlagen.
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