Fragen an die #Jusbubble :
Darf man nach einem Totschlag (ggf. auch nach einem Mord) den Waffenschein und die Waffe weiterhin behalten?
Oder gilt dies nur im Falle eines "tödlichen" Verkehrsunfalls, die in dem Gerichtsverfahren, das @ConnyDuck gerade geposted hat, hier zu finden: https://www.derstandard.at/story/3000000194502/ein-jahr-teilbedingt-f252r-raser-nach-t246dlichem-unfall-in-wien
Weil ich finde es passiert erschreckend oft, dass nachdem jemand mit einem Auto ums Leben gebracht wurde, mit der Waffe als auch der Lizenz die Waffe zu benutzen, nichts passiert. Und in dem Fall war das Auto eine Waffe (zumindest in meinem juristischen Verständnis).
Danke für Antworten. Es beschäftigt mich wirklich
(Letzte Analogie noch: Der Person, deren Hunde in OÖ vor kurzem eine Person totgebissen haben, wurde ja auch der "Waffenschein" von der Behörde abgenommen)