Lebensgefährtin mit 10 Messerstichen getötet: Mordprozess startet vor Bonner Landgericht
Perfidie / #Heimtücke
de.wikipedia.org/wiki/Perfidie
Perfidie als Mittel der Kriegs- und Gefechtsführung in bewaffneten Konflikten mit dem Ziel, einen Gegner zu töten, zu verwunden oder gefangen zu nehmen, ist nach den Regeln des humanitären Völkerrechts verboten. Als Perfidie gelten dabei Handlungen mit dem Ziel, das Vertrauen des Gegners darauf zu missbrauchen, dass er nach den Regeln des humanitären Völkerrechts Anspruch auf Schutz hat oder verpflichtet ist, solchen Schutz zu gewähren. So ist zum Beispiel das Zeigen der Parlamentärsflagge mit einem unmittelbar folgenden Angriff auf den nach den Regeln des Kriegsvölkerrechts handelnden Gegner ein perfider Akt. Gleiches gilt für Angriffe aus Gebäuden heraus, die durch Schutzzeichen wie das durch die Genfer Konventionen definierte Rote Kreuz oder den blau-weißen Schild der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten markiert sind. Perfidie ist jedoch zu unterscheiden von Kriegslisten, die lediglich der Irreführung des Gegners dienen und keinen Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht darstellen. Beispiele für Kriegslisten sind Tarnungen, Scheinoperationen oder die Verbreitung von irreführenden Informationen über Truppenstärken, Truppenstandorte oder Truppenbewegungen.
Perfidieverbot
rechtslexikon.net/d/perfidieve…
in Art. 37 des 1. Zusatzprotokolls von 1977 zu den Genfer Konventionen unter der Überschrift „Verbot der Heimtücke” neu formuliert. Vertrauensmissbräuchliche Handlungen, die den Gegner in Sicherheit wiegen, weil er glauben soll, nach den Regeln des in bewaffneten Konflikten geltenden Völkerrechts geschützt zu sein oder der Pflicht zu unterliegen, Schutz zu bieten, sind demnach verboten.