📌 Urteil Klarheit: Kein Ausgleich trotz Geschäftseinstellung
Das OLG München entschied, dass die Bank ihr unrentables Geschäft einstellen darf und selbstständige Handelsvertreter das unternehmerische Risiko tragen – ein Ausgleichsanspruch entfällt.
#Arbeitsrecht #Handelsvertreter #Bankrecht

https://www.kanzlei-kotz.de/ausserordentliche-kuendigung-handelsvertreter-kein-ausgleich-bei-geschaeftsaufgabe-der-bank/