Ich meine dafür bräuchte es keine #Rechtschutzversicherung.
Artikel 19 des EKD-Datenschutzgesetz regelt das #Auskunftsrecht der u.a. #Kirchengemeinde bei der Du #Gemeindeglied bist.
Schreib einfach einen Brief mit der Bitte um #Auskunft über Deine in der Kirchengemeinde gespeicherten #Daten.
Wenn dann nach einiger Zeit eine Antwort kommt, fragst Du mit einem weiteren Schreiben über die Art der Speicherung und Verarbeitung der Antwort nach.
https://www.kirchenrecht-nordkirche.de/mobile/index.html#/document/dokument/html/41077