@dzwoelfer @kuketz

Ich meine dafür bräuchte es keine #Rechtschutzversicherung.

Artikel 19 des EKD-Datenschutzgesetz regelt das #Auskunftsrecht der u.a. #Kirchengemeinde bei der Du #Gemeindeglied bist.

Schreib einfach einen Brief mit der Bitte um #Auskunft über Deine in der Kirchengemeinde gespeicherten #Daten.

Wenn dann nach einiger Zeit eine Antwort kommt, fragst Du mit einem weiteren Schreiben über die Art der Speicherung und Verarbeitung der Antwort nach.

https://www.kirchenrecht-nordkirche.de/mobile/index.html#/document/dokument/html/41077

Kirchenrechtmobil