Auch heute erinnere ich daran, dass die Schweiz bis heute das Fakultativprotokoll zur UNO-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen weder unterzeichnet noch ratifiziert hat.
Seit 2008 wartet es auf ein neues Zuhause!
Es ermöglicht uns Menschen mit Behinderungen, die in der Konvention ausgeführten Rechte einzuklagen.
Ohne Fakultativprotokoll können wir abschlägige Urteile des Bundesgerichts nicht an den UNO-Ausschuss weiterziehen.