Breitbandförderung: Auswahlverfahren delegierbar?

Nach meiner Analyse: Nein.

Die EU-Breitbandleitlinien verlangen ein wettbewerbliches Auswahlverfahren.
Diese Verantwortung trägt der Zuwendungsempfänger selbst.

Organisatorische Praxis ersetzt keine beihilferechtliche Verantwortlichkeit.

Einordnung im Blog:
https://louven.legal/breitbandfoerderung-auswahlverfahren-durch-einen-anderen-als-den-zuwendungsempfaenger-moeglich/

#Breitband #Beihilfenrecht

Breitbandförderung: Auswahlverfahren durch einen anderen als den Zuwendungsempfänger möglich? | Louven Rechtsanwälte

Die derzeitigen Beihilferegeln für den geförderten Breitbandausbau sehen ein zweistufiges Verfahren vor. Auf der ersten Stufe wird die grundsätzliche

Louven Rechtsanwälte

Im neuen Newsletter:
– Vortrag zur Kompensation nach Art. 9 Data Act (DSRI-Video online)
– Projektträgerwechsel in der Breitbandförderung: kein verwaltungsinterner Vorgang
– Streitbeilegung bei NE4: Webinar beim VATM am Mittwoch
– Metas KI-Training und DMA geht zum Berufungsgericht Amsterdam
– DGRI Lunchtime zur TK-Einordnung von niICS
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#Telekommunikationsrecht #DMA #Förderrecht #Beihilfenrecht #DataAct #DSRI #BNetzA

500: We've Run Into An Issue | Mailchimp

@SheDrivesMobility Im Jahr 2019 wurde der #EUGreenDeal verkündet, der auch das EU #Beihilfenrecht umfasst. Das EU-Beihilfenrecht prägt entscheidend die Gewährung von Subventionen in der EU, da ua Subventionswettläufe verhindert werden sollen. Spannend wäre die Frage, wo trotz #EUGreenDeal noch Lücken bleiben..