Breitbandförderung: Auswahlverfahren delegierbar?
Nach meiner Analyse: Nein.
Die EU-Breitbandleitlinien verlangen ein wettbewerbliches Auswahlverfahren.
Diese Verantwortung trägt der Zuwendungsempfänger selbst.
Organisatorische Praxis ersetzt keine beihilferechtliche Verantwortlichkeit.
Einordnung im Blog:
https://louven.legal/breitbandfoerderung-auswahlverfahren-durch-einen-anderen-als-den-zuwendungsempfaenger-moeglich/
