Es hat aber nicht nur eine harte
#Obergrenze der Gesamtsitzzahl, sondern auch eine
#Bagatellklausel, nach der erst ab 3 Überhangmandaten ausgeglichen wird. Wenn man zu viele
#Überhangmandate verhindert, ist das also auch schlecht. Mit der Überhangrechtsprechung des
#BVerfG sollte das schon vereinbar sein, solang die Obergrenze nicht regelmäßig erreicht wird, aber in der Tat ist die
#Unmittelbarkeit bei so einem Verfahren fraglich. [3/6]