Es hat aber nicht nur eine harte #Obergrenze der Gesamtsitzzahl, sondern auch eine #Bagatellklausel, nach der erst ab 3 Überhangmandaten ausgeglichen wird. Wenn man zu viele #Überhangmandate verhindert, ist das also auch schlecht. Mit der Überhangrechtsprechung des #BVerfG sollte das schon vereinbar sein, solang die Obergrenze nicht regelmäßig erreicht wird, aber in der Tat ist die #Unmittelbarkeit bei so einem Verfahren fraglich. [3/6]