So, jeweils eine #IFG-Anfrage an die #Landeshauptstadt #Saarbrücken und den #Regionalverband gestellt zur Standortwahl der neuen Europäischen Schule Saar (#ESS).
> https://fragdenstaat.de/anfrage/standortwahl-fuer-den-neubau-der-europaeischen-schule-saar-ess
> https://fragdenstaat.de/anfrage/standortwahl-fuer-den-neubau-der-europaeischen-schule-saar-ess-1
Ich bin wirklich gespannt, welche alternativen Standorte sie in Betracht gezogen haben, bevor sie entschieden haben, eine #Bachaue zu versiegeln und einen #Minigolfplatz abzureißen, weil es offensichtlich leider keine besseren Standorte gibt für einen Neubau.
Standortwahl für den Neubau der Europäischen Schule Saar (ESS)
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, laut einem Bericht in der Saarbrücker Zeitung (https://www.saarbruecker-zeitung.de/-129474589) haben sich die Landeshauptstadt Saarbrücken und der Regionalverband gegen die Landesregierung durchgesetzt was den Standort der neuen Europäischen Schule Saar angeht. Der neue Standort in den Sulzbachtalauen in Dudweiler ist damit final. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Auflistung der eingereichten Standort-Vorschläge und die entsprechenden Anträge - Den Beschluss zur Standortwahl und die zugehörigen Stellungnahmen der involvierten Parteien - Beschlussvorlagen und Sitzungsprotokolle der Regionalversammlungen und Ausschusssitzungen, die sich mit der Standortwahl befassen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen