Ich habe heute im Podcast von #AnneWill unter anderem auch gelernt, dass Gerichte sich sehr langwierig darüber austauschen müssen, ob Begriffe wie "Trulla" oder "Flitzpiepe" Beleidigungen darstellen die strafrechtlich belangt werden müssen.
In dem Zusammenhang hat Ronen Steinke eine Sache sehr klar deutlich gemacht, die ich gut nachempfinden kann: Solche Regelungen bringen absolut gar nichts, wenn (a) Bürger*innen auf der Straße nicht unfallfrei erklären können wann eine Aussage strafbar ist und wann nicht, und (b) wenn selbst Menschen mit juristischer Ausbildung bei der Nachbetrachtung von Gerichtsurteilen schwer oder nicht in der Lage sind nachzuvollziehen ob und warum jemand verurteilt worden hätte sein können.


