"Bei den meisten Informationen gilt nach wie vor "Alles oder nichts" – entweder die behandelnde Person kann alles sehen oder nichts.
"Auch bei weiteren Informationen in der #ePA, wie #Befunden oder #Abrechnungsdaten, müssen #Patientinnen und #Patienten selbstbestimmt entscheiden können, welche Leistungserbringer worauf Zugriff erhalten sollen. Denn es ist nicht zwingend notwendig, dass die #Zahnarztpraxis von der #Psychotherapie erfährt""
🦣