@why_not Nachweispflicht für Erlaubnis (vgl. #18USC2257) würde das Problem lösen.
- Und sei's nur dass ne*n Notar*in benannt wird welche das bestätigt.
@why_not Nachweispflicht für Erlaubnis (vgl. #18USC2257) würde das Problem lösen.
@forthy42 @tazgetroete eben!
Ich bin der Ansicht dass hier eine Nachweispflicht für erteilte Erlaubnisse (vgl. #18USC2257) sinnvoll wäre.
Entsprechende Nachweise müssen halt dann vom namentlich & mit Addresse Benannten "Nachweisbeauftragten" aufbewahrt werden und dürfen nur auf Gerichtsbeschluss Richter*innen vorgelegt werden, wenn in einem Verfahren strittig ist ob die entsprechende Person zugestimmt hat und/oder volljährig war. Ansonsten sind nur gegenüber Strafverfolgungsbehörden allgemeine Fragen zu beantworten (Datum & Ort der Aufnahme, Alter der dargestellten Personen zum Aufnahmezeitpunkt [Zuordnung auf Basis von Timecode & Screenshots])
Ich denke das wäre kein Problem da bereits eh alle legitimen Produzent*innen entsprechende Nachweise führen und entsprechende Plattformen dies bereits seit langem verlangen.
Meine Kritik bezog sich auf die spezifische Einzelfallkonstellation die nicht allgemein gehalten sind. Hier könnte einfach #184kStGB angepasst werden!
@[email protected] @[email protected] Ich sehe es als sinnvoll an, die Produktion von sexuellen Darstellungen und Nacktaufnahmen grundsätzlich unter Erlaubnisvorbehalt der Gezeigten zu stellen und die Erstellung ohne jene Erlaubnis (maßgeblich ist hier ein mangelnder Nachweis der Zustimmung der gezeigten - vgl. #18USC2257) strafrechtlich zu sanktionieren. - Ich bezog mich konkret darauf dass das Wording sich [auf eine sehr spezifische Einzelfallkonstellation bezieht](https://mastodon.social/@tazgetroete/115960137708475104), und grundsätzlich Gesetze allgemein & gleich zu formulieren sind.
@jonasgraphie @tazgetroete Ich sehe es als sinnvoll an, die Produktion von sexuellen Darstellungen und Nacktaufnahmen grundsätzlich unter Erlaubnisvorbehalt der Gezeigten zu stellen und die Erstellung ohne jene Erlaubnis (maßgeblich ist hier ein mangelnder Nachweis der Zustimmung der gezeigten - vgl. #18USC2257) strafrechtlich zu sanktionieren.
@alice nodds in agreement and for any stubborn instances: Just tell them to ask the account in question for their "#18USC2257 recordkeeper" to verify both age of performers and consent to the production and distribution.
@natalie yeah, really weird.
- Not that I'm a fan of #asphyxiation or *"#BreathPlay"* but I don't have to.
As long as consenting adults do stuff, that's *only* their business...
- And if in doubt there are #18USC2257 recordkeepers that can evidence the material was recorded with consenting adults at the time of production.
@alexandrageese Ergibt sich nicht bereits seit langem durch #18USC2257 die Notwendigkeit für Inhalteanbieter & -Poster explizite Erlaubnis samt Altersverifikation aller Darsteller*innen vorzuhalten?
@tay I don't think that this is a requirement for them.
#NotLegalAdvice but any natural person around the globe can be recordkeeper as per #18USC2257:
https://www.law.cornell.edu/uscode/text/18/2257
Unless it's #FOSTA / #SESTA / #KOSA bs, but then I'd recommend changing juristictions just because of that alone...
@lamp loli may or may not be classified as CSAM depending on the juristiction...
So it's better to have content with actually informed consent documented as per #18USC2257...
https://www.justice.gov/criminal-ceos/18-usc-2257-2257a-certifications