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@ulrichkelber
Hm. "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme"
Welche Drittwirkung entfaltet sich bei einer Beteiligung staatlicher Institutionen?

"Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt [...] unter Überwindung der Zugangssicherung".
Genau das würde Apple tun. Im StGB heißt es das "Ausspähen von Daten", inkl. Vorbereitung durch Herstellung von Computerprogrammen. Die Mitarbeiter von Apple würden sich strafbar machen?

@bfdi Prima! Endlich wieder ein Forum für die wirklich wichtigen Fragen des Lebens... *g*
Könnt Ihr auch die Beiträge vom alten Forum übernehmen? So datenübertragbarkeitsmäßig...

@ulrichkelber

@raschmi @Hiker
Das würde mich auch mal interessieren. Wegen des biometrischen Datums und der Einwilligung...

@ulrichkelber Ha! Dann kann man Sie ja anhand Ihres App-Verlaufs der Unwahrheit überführen. Das ist der Beginn einer Antileumundskampagne. Ich sehe schon die Schlagzeile im Vierbuchstabenblatt: Überwachung des Bundesdatenschutzbeauftragten durch <bitte Dienstkennung einfügen> offenbart Falschaussage!!! Kann man dem Datenschutz noch trauen???
(Öhm. Wie viele ! und ? setzt man da?)

... Verschwörung

@kunde_x
Jein. Datenminimierung beinhaltet vor allem die Erforderlichkeit - die Notwendigkeit der Datenverarbeitung: "dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt" (Art.5 Abs.1 lit.c DSGVO). Deutlicher im Englischen: "adequate, relevant and limited to what is necessary in relation to the purposes..."

War früher: "so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen" (§3a BDSG aF).

@ulrichkelber

@jedie
Wenn es datenschutzrechtlich unzulässig ist, dann kann es nicht eingesetzt werden, denn es ist ja unzulässig. Was soll denn dieser Unsinn? Entweder bin ich rechtskonform oder nicht. Ein bisschen schwanger geht nicht.

@tpheine @z428 @senfcall

@jedie
Das löst nur das halbe Problem, nämlich die Informationsbeschaffung (Hausaufgaben etc). Das grundsätzliche Problem besteht nach wie vor und hinzukommt der Ausschluss der Kinder aus der Kommunikation mit den anderen.

Es klingt nicht nach einer Lösung durch bilaterale Kommunikation. Darum würde ich den Landesbeauftragten kontaktieren. Die Ansprache an den Schulträger scheint ebenso angebracht. Die Nutzung von Tools sollte keinen Stress bedeuten.

@tpheine @z428 @senfcall

@jedie
Mir ist das Ganze ziemlich schleierhaft. Denn jede Schule / Kommune sollte einen Datenschutzbeauftragten haben, der die Anforderungen kennt. Kennt er sie nicht, kann er beim Landesbeauftragten nachfragen. Vollkommen unklar ist mir, wie jemand auf die Idee kommt, Lehrer / Schulleiter könnten eine sichere IT-Umgebung aufbauen / betreiben. Das ist überhaupt nicht ihre Aufgabe. Natürlich können sie es nicht. Ein derart planloses Vorgehen ist wirklich unglaublich.

@tpheine @z428 @senfcall