@memeinmymastodon Greetings from Nuremberg
OK, hier die Antwort:
Er darf.
Die #DSGVO kennt nicht nur die #Einwilligung als Grundlage der Nutzung personenbezogener Daten (Fotos), sondern auch berechtigte Interessen oder gesetzliche Aufträge
Zugleich bestimmt Art. 85 DSGVO, dass #Presse- und #Meinungsfreiheit sowie #Kunst anderen #Datenschutz Regeln unterliegen können